1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Das Programm steht nur rechtmäßigen Einwohnern der fünfzig (50) US-Bundesstaaten, des District of Columbia und Puerto Ricos, des Vereinigten Königreichs, Festlandchinas (ausgenommen Hongkong und Macau), Frankreichs, Spaniens, Italiens, Deutschlands, Griechenlands, Sloweniens, Kroatiens und Serbiens (die „teilnahmeberechtigten Länder“) zur Verfügung. Das Programm ist in allen anderen Rechtsordnungen oder dort, wo es gesetzlich untersagt ist, nicht verfügbar und ungültig. „Rechtmäßiger Einwohner“ bezeichnet eine Person, die gewöhnlich in einem teilnahmeberechtigten Land wohnhaft ist und auf Anfrage des Sponsors angemessene Nachweise über ihren Wohnsitz vorlegen kann.

1.2 Altersbeschränkungen: Das Programm steht nur Bewerbern offen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme rechtmäßige Einwohner der teilnahmeberechtigten Länder und zwischen 12 und 15 Jahre alt sind (der „Bewerber“). Bewerber müssen über ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten teilnehmen und von diesen eine Erlaubnis zur Bewerbung für eine Förderung im Rahmen des Programms erhalten haben, und ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten müssen diese offiziellen Regeln in ihrem Namen akzeptieren. Die Zustimmung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten kann erforderlich sein, je nachdem, in welchem teilnahmeberechtigten Land der Bewerber wohnt.

1.3.1 Bewerber, die unter kommerziellem Sponsoring stehen oder bestehende Profiverträge haben, sind nicht berechtigt, sich zu bewerben. „Kommerzielles Sponsoring“ bedeutet, dass ein Bewerber materielle finanzielle oder sachliche Unterstützung von einem kommerziellen Unternehmen im Austausch für Werbe-, Marken- oder Unterstützungswert erhält.

1.3.2 Bewerber, die zum Zeitpunkt der Teilnahme weniger als sechs Monate ununterbrochen Sport betrieben haben, sind nicht berechtigt, sich zu bewerben. „Teilnahme“ umfasst die formelle Teilnahme in einem Verein, einem Schulteam oder die informelle Teilnahme (vorausgesetzt, dass der Bewerber sein Engagement für seine Sportart nachweisen kann). „Sport“ bedeutet, dass alle Sportarten des Internationalen Olympischen Komitees, Sportarten des Internationalen Paralympischen Komitees sowie vom IPC anerkannte Sportarten und Sportarten, die von internationalen Verbänden geregelt werden, die vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannt sind, förderfähig sind. Jede Sportart, die nicht vom Internationalen Olympischen Komitee oder Internationalen Paralympischen Komitee anerkannt ist, ist nicht förderfähig.

1.3.3 Bewerber müssen an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sein und einen guten akademischen Leistungsstand haben, wie durch ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten bestätigt. „Bildungseinrichtung“ bezeichnet jede rechtmäßige und strukturierte Bildungsumgebung, in der der Bewerber eingeschrieben ist, einschließlich öffentlicher oder privater Schulen, akkreditierter Online-Schulen, anerkannter Homeschooling-Regelungen oder anderer rechtmäßiger alternativer Bildungsprogramme. „Guter akademischer Leistungsstand“ bedeutet, dass der Bewerber angemessene akademische Fortschritte macht, die seinem Alter und seinen Umständen entsprechen, und derzeit keiner langfristigen Suspendierung und keinem langfristigen Ausschluss von seiner Bildungseinrichtung unterliegt.

1.3.4 Personen in den folgenden Kategorien können NICHT teilnehmen oder eine Förderung erhalten: (a) Mitarbeiter der Luka Dončić Foundation (des „Sponsors“) und ihrer verbundenen Unternehmen, einschließlich 77X LLC, Luka99, Inc. 99 Services, LLC; (b) jede andere Person, die an der Entwicklung, Produktion oder Verbreitung von Materialien für das Programm oder an der Verwaltung des Programms beteiligt ist (die Personen in 1.3.4(a) und 1(b) sind „Programmpersonen“); (c) Personen, die unmittelbare Familienangehörige (definiert als leiblicher oder Stiefelternteil, Geschwister, Kind, unterhaltsberechtigte Person, Lebenspartner oder Ehegatte) einer Person in einer der vorstehenden Kategorien sind oder dies vorgeben, und/oder (d) Personen, denen der Sponsor nach geltendem Recht die Teilnahme am Programm nicht gestatten darf. Das Programm unterliegt allen geltenden nationalen, bundesstaatlichen, Landes- und örtlichen Gesetzen und Vorschriften.

1.4 Bevor ein Bewerber (über seine Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten) am Programm teilnimmt, muss er diesen offiziellen Regeln vollständig und vorbehaltlos zustimmen, außer in Fällen, in denen dies nach geltendem Recht untersagt ist. Nichts hierin beschränkt die Rechte eines Teilnehmers nach den verpflichtenden Gesetzen seiner Rechtsordnung, einschließlich des Rechts, eine Entscheidung über die Vergabe einer Förderung anzufechten, wenn eine solche Entscheidung nicht gemäß diesen offiziellen Regeln getroffen wurde.

1.5 Die Entscheidungen des Sponsors sind in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Programm endgültig und bindend. Der Erhalt einer Förderung setzt die Erfüllung aller in diesen offiziellen Regeln festgelegten Anforderungen voraus. Ein Internetzugang und eine persönliche E-Mail-Adresse sind erforderlich.

2. SPONSOR

die Luka Dončić Foundation, eine gemeinnützige Körperschaft aus Delaware mit eingetragener Geschäftsadresse 5420 LBJ Freeway Suite 410, Dallas, TX 75240. Für Anfragen kontaktieren Sie bitte: stayinplay@lukadoncicfoundation.org.

3. PROGRAMMZEITRAUM

Das Programm beginnt am 24. Juni 2026 um 00:00 Uhr Pacific Time („PT“) und endet am 14. Dezember 2026 um 23:59:59 Uhr PT (der „Programmzeitraum“). Die Server des Sponsors, die in PT betrieben werden, sind die offiziellen Zeitmessgeräte für das Programm.

4. SO KÖNNEN SIE TEILNEHMEN

Bewerber, die über ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten handeln, müssen sich über das Online-Bewerbungsportal der Luka Dončić Foundation bewerben, um berücksichtigt zu werden (das „Bewerbungsportal“). Bewerbungen können ab dem 245. Juni 2026 eingereicht werden und enden am 20. August 2026. Keine Bewerbung, die auf anderem Wege oder außerhalb dieses Zeitraums eingereicht wird, wird berücksichtigt.

4.1 Die Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten müssen den Bewerbungsprozess über das Bewerbungsportal beginnen (das „Formular für Eltern/Erziehungsberechtigte“). Im Rahmen dieses Prozesses müssen die Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten (a) bestätigen, dass der Bewerber die grundlegenden Teilnahmevoraussetzungen für das Programm erfüllt, (b) bestimmte Informationen zum Haushalt angeben (einschließlich Einkommen und Haushaltsgröße), (c) eine Schätzung der voraussichtlichen, angemessenerweise mit der Teilnahme des Bewerbers an seiner Sportart über einen Zeitraum von einem Jahr verbundenen Kosten abgeben, (d) ihre Zustimmung zur Teilnahme des Bewerbers am Programm erteilen, (e) ihre Zustimmung dazu erteilen, dass der Sponsor und seine autorisierten Dienstleister die personenbezogenen Daten des Bewerbers erheben, verwenden und verarbeiten und gegebenenfalls die Teilnahme des Bewerbers an Medien- oder Werbeaktivitäten verarbeiten, und (f) sich damit einverstanden erklären, diese offiziellen Regeln im Namen des Bewerbers anzunehmen.

4.2 Der Bewerber muss einen Teil der Bewerbung in eigenen Worten ausfüllen, bei Bedarf mit Unterstützung seiner Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten (das „Bewerbungsformular für Jugendliche“). Im Rahmen der Bewerbung wird der Bewerber aufgefordert: (a) in eigenen Worten eine Reihe von Fragen zu beantworten, die dem Sponsor helfen sollen, die sportliche Teilnahme, persönlichen Erfahrungen, Herausforderungen, Leistungen, den Charakter und das Engagement des Bewerbers für die Fortsetzung seiner Sportart zu verstehen; und (b) eine persönliche Erklärung einzureichen, die beschreibt, was den Bewerber motiviert, seine Sportart auszuüben, und wie die Teilnahme zu seiner persönlichen Entwicklung beigetragen hat, wobei diese Erklärung in einem von mehreren in den Bewerbungsunterlagen angegebenen zulässigen Formaten eingereicht werden kann.

4.3 Eine Person, die mit dem Bewerber vertraut ist, etwa ein Trainer, Lehrer oder Mentor (der „Empfehlungsgeber“), erhält dann eine Einladung zum Bewerbungsportal, um ein Empfehlungsformular auszufüllen, in dem der Empfehlungsgeber gebeten wird, (a) grundlegende Identifikations- und Kontaktinformationen bereitzustellen und seine Beziehung und Verbindung zum Bewerber zu beschreiben, einschließlich jeder relevanten Zugehörigkeit zu Schule, Verein oder Organisation; und (b) in eigenen Worten eine Reihe von Fragen zu den Beobachtungen des Empfehlungsgebers hinsichtlich des Charakters, der Werte, der persönlichen Entwicklung, des Wachstums und des Potenzials des Bewerbers zu beantworten (das „Empfehlungsformular“).

Das Formular für Eltern/Erziehungsberechtigte und das Bewerbungsformular für Jugendliche müssen bis 23:59:59 Uhr PT am 20. August 2026 eingereicht werden (die „Erstbewerbung“). Um die Erstbewerbung einzureichen, müssen die Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten auf „FORMULAR ABSENDEN“ klicken, nachdem das Formular und die Angaben vollständig ausgefüllt wurden. Nach Eingang der Erstbewerbung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag auf Grundlage dieser offiziellen Regeln zwischen dem Sponsor und den Eltern(teilen)/Erziehungsberechtigten im Namen des Bewerbers zustande. Das Empfehlungsformular muss bis 23:59:59 Uhr PT am 3. September 2026 eingereicht werden. Bewerbungen werden nur dann als vollständig betrachtet und zur Prüfung in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 (Auswahl der Förderungsempfänger) eingereicht, wenn sowohl das Formular für Eltern/Erziehungsberechtigte als auch das Bewerbungsformular für Jugendliche und das Empfehlungsformular gemäß den oben genannten Fristen eingereicht wurden (die „Bewerbung“).

Pro Bewerber darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Jeder Versuch eines Bewerbers oder seiner Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten, mehrere/verschiedene E-Mail-Adressen, Identitäten, Registrierungen, Logins oder sonstigen Methoden zu verwenden, um beim Teilnahmeprozess zu betrügen oder ihn zu unterlaufen oder zusätzliche Teilnahmen zu erhalten, führt zur Ungültigkeit der Teilnahmeversuche dieses Bewerbers, und der Bewerber kann disqualifiziert werden. Die Nutzung eines automatisierten Systems, das die Teilnahme ermöglichen soll, wie vom Sponsor nach dessen alleinigem Ermessen festgestellt, ist verboten und führt zur Disqualifikation. Im Falle einer Disqualifikation wird eine Förderung, auf die der Bewerber andernfalls möglicherweise Anspruch gehabt hätte, nicht gewährt, und alle bereits an Bewerber ausgezahlten Fördermittel müssen zurückgezahlt werden. Im Falle eines Streitfalls bezüglich der Identität eines Bewerbers gelten die Eingaben als vom befugten Kontoinhaber der E-Mail-Adresse vorgenommen, die bei der Registrierung für das Programm in Bezug auf den in dieser Bewerbung benannten jugendlichen Bewerber angegeben wurde. Als befugter Kontoinhaber gilt die natürliche Person, der eine E-Mail-Adresse von einem Internetzugangs- oder Online-Dienstanbieter oder einer anderen Organisation zugewiesen wurde, die für die Zuweisung von E-Mail-Adressen für die Domain der registrierten E-Mail-Adresse verantwortlich ist.

5. AUSWAHL DER FÖRDERUNGSEMPFÄNGER

Bewerber, die über ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten handeln, müssen sich über das Online-Bewerbungsportal der Luka Dončić Foundation (das „Bewerbungsportal“) bewerben, um berücksichtigt zu werden. Bewerbungen können ab dem 245. Juni 2026 eingereicht werden und enden am 20. August 2026. Mindestens 25 Bewerber werden ausgewählt, um eine Förderung zu erhalten (jeweils ein „Förderungsempfänger“). Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zusätzliche Förderungen zu vergeben. Die Bewerbungen werden von einem professionellen Bewertungsteam anhand eines vergleichenden Prüfverfahrens auf Grundlage der in Anhang 1 dieser offiziellen Regeln festgelegten vorab bestimmten Bewertungskriterien (der „Bewertungsrubrik“) geprüft. Das professionelle Bewertungsteam umfasst mindestens ein unabhängiges Mitglied, das nicht mit dem Sponsor oder den Programmpersonen verbunden ist. Jeder potenzielle Förderungsempfänger unterliegt der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und der Einhaltung dieser offiziellen Regeln und kann verpflichtet werden, einen nach geltendem Recht für den Sponsor akzeptablen Identitätsnachweis vorzulegen. Der Sponsor kann jede Förderung bis zum Abschluss dieser Überprüfung zurückhalten oder verzögern.

Semifinalisten: Die Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten der Semifinalisten werden am 19. Oktober 2026 per E-Mail benachrichtigt. Von den Semifinalisten kann verlangt werden, bestimmte Fragen zu beantworten und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit der Bewerbung, der Due Diligence und der Identitätsprüfung vorzulegen. Die Semifinalisten haben (über ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten) vierzehn (14) Tage Zeit, um angeforderte Informationen/Unterlagen bereitzustellen.

Finalisten: Die Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten der Finalisten werden am 16. November 2026 per E-Mail benachrichtigt. Den Finalisten werden zusätzliche Informationen zu den Anforderungen für den Erhalt einer Förderung bereitgestellt, einschließlich förderfähiger Ausgaben, Dokumentationsanforderungen und Nutzungsbedingungen. Finalisten können verpflichtet werden, weitere Unterlagen einzureichen, zusätzliche Due-Diligence-Anfragen zu beantworten und/oder an kurzen Telefongesprächen teilzunehmen. Die Finalisten haben (über ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten) vierzehn (14) Tage Zeit, um angeforderte Informationen/Unterlagen bereitzustellen.

Förderungsempfänger: Die Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten potenzieller Förderungsempfänger werden am 14. Dezember 2026 per E-Mail benachrichtigt. Die Auswahl ist in diesem Stadium bedingt. Ein Bewerber gilt erst dann als „Förderungsempfänger“, wenn alle in Abschnitt 6 (So erhalten Sie eine Förderung) festgelegten Anforderungen erfüllt sind.

6. SO ERHALTEN SIE EINE FÖRDERUNG

Die Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten werden am 14. Dezember 2026 mittels einer über das Bewerbungsportal versendeten E-Mail darüber benachrichtigt, dass ihr Kind als potenzieller Förderungsempfänger ausgewählt wurde, und erhalten Anweisungen dazu, wie sie die Fördermittel abrufen können. Um die Förderung zu erhalten, müssen potenzielle Förderungsempfänger (über ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten) alle erforderlichen Unterlagen lesen, unterzeichnen und zurücksenden, einschließlich (a) der Einwilligung der Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten, (b) der Fördervereinbarung, (c) einer Veröffentlichungsgenehmigung und (d) aller sonstigen Unterlagen, die für die Verwaltung der Förderung erforderlich sind. Die geltende Frist für die Einreichung ist in der Mitteilung angegeben (und beträgt mindestens vierzehn (14) Werktage ab dem Datum, an dem die Mitteilung versandt wurde). Potenzielle Förderungsempfänger gelten als „Förderungsempfänger“, nachdem die Dokumente innerhalb der geltenden Frist zur Zufriedenheit des Sponsors zurückgesendet wurden, und der Sponsor sich davon überzeugt hat, dass der potenzielle Förderungsempfänger alle in diesen offiziellen Regeln enthaltenen Bedingungen erfüllt hat.

Die Nichteinreichung der erforderlichen Unterlagen innerhalb der geltenden Frist führt zum Verfall der Förderung. Unter solchen Umständen behält sich der Sponsor das Recht vor, die Förderung an einen alternativen potenziellen Förderungsempfänger zu vergeben, der aus dem Kreis der Finalisten ausgewählt wird („alternativer Förderungsempfänger“). Wenn eine Mitteilung an einen potenziellen Förderungsempfänger als unzustellbar zurückgesandt wird oder ein potenzieller Förderungsempfänger trotz angemessener Bemühungen des Sponsors nicht kontaktiert werden kann, kann dies zur Disqualifikation des potenziellen Förderungsempfängers und zur Auswahl eines alternativen Förderungsempfängers führen. Jeder alternative Förderungsempfänger unterliegt diesen offiziellen Regeln und kann aufgefordert werden, Informations- und/oder Dokumentationsanfragen innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens zu erfüllen als in diesen offiziellen Regeln angegeben.

Alle Einkommenssteuern, die sich aus der Annahme einer Förderung ergeben, liegen in der Verantwortung der Förderungsempfänger, sofern nach lokalem Recht anwendbar.

7. BESCHREIBUNG DER FÖRDERUNG

7. BESCHREIBUNG DER FÖRDERUNG: Mindestens 25 Bewerber für Stay in Play werden ausgewählt und erhalten bedarfsorientierte Fördermittel für förderfähige und nachprüfbare Ausgaben, die unmittelbar mit der Ausübung der Sportart des Bewerbers in Zusammenhang stehen (die „Förderung“). Die Fördermittel sind strikt bedarfsorientiert, erstatten nur förderfähige Kosten und sind auf höchstens 25.000 USD pro Förderungsempfänger begrenzt.

Für Förderungsempfänger in Ländern, in denen der US-Dollar nicht die lokale Währung ist, wird die Förderung in US-Dollar ausgezahlt, und der anwendbare Wechselkurs (oder die Methode zur Bestimmung dieses Wechselkurses) wird in der Fördervereinbarung festgelegt. Der Förderungsempfänger trägt alle Kosten für Währungsumtauschvorgänge, sofern in der Fördervereinbarung nicht abweichend vereinbart.

Jeder Förderungsempfänger muss ein Budget (das „Budget“) mit beantragten Ausgaben über einen einjährigen Förderzeitraum einreichen, das vom Sponsor geprüft und genehmigt und in eine Fördervereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Förderungsempfänger (über dessen Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten) aufgenommen wird (die „Fördervereinbarung“). Die erhaltenen Fördermittel können je nach den Bedürfnissen der einzelnen Person und den genehmigten Budgets variieren und können in einer oder mehreren Raten ausgezahlt werden, wie in der Fördervereinbarung festgelegt. Förderungen sind nicht übertragbar und müssen innerhalb eines Jahres in Übereinstimmung mit dem genehmigten Budget verwendet werden und unterliegen angemessenen Anforderungen, die vom Sponsor in der Fördervereinbarung festgelegt werden, in Bezug auf Aufzeichnungspflichten, Berichterstattung, Ausgabenprüfung, Budgeteinhaltung, Rückgabe nicht verwendeter oder nicht förderfähiger Mittel und diese offiziellen Regeln. Förderungsempfänger müssen Belege und unterstützende Unterlagen für förderungsfinanzierte Ausgaben aufbewahren. Es wird keine Barauszahlung als Alternative angeboten. Förderungsempfänger sind für alle Steuern, Gebühren und Ausgaben jeglicher Art verantwortlich, die mit dem Erhalt und/oder der Verwendung der Förderung verbunden sind, soweit dies nach lokalem Recht anwendbar ist. Die Fördervereinbarung kann weitere Bedingungen, Auflagen und Beschränkungen enthalten, die mit dem Zweck des Programms, diesen offiziellen Regeln und dem geltenden Recht im Einklang stehen.

8. FREISTELLUNG

8. FREISTELLUNG: Mit dem Erhalt einer Förderung und vorbehaltlich des geltenden verpflichtenden Rechts erkennen Förderungsempfänger (handelnd durch ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten) an und stimmen zu, soweit nach geltendem Recht zulässig, dass der Sponsor, die Programmpersonen und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lieferanten, Vertriebspartner, Werbe-/Programmagenturen und Bereitsteller der Förderung sowie deren jeweilige Muttergesellschaften und die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter aller dieser Gesellschaften (gemeinsam die „freigestellten Parteien“) für die nachstehend ausdrücklich aufgeführten Angelegenheiten, die sich aus der Teilnahme am Programm oder dem Erhalt einer Förderung ergeben, nicht verantwortlich sind, soweit nach anwendbarem Recht zulässig.

Die freigestellten Parteien sind nicht verantwortlich für: (1) fehlerhafte oder ungenaue Informationen, unabhängig davon, ob diese durch Teilnehmer, Druckfehler oder durch Geräte oder Programmierung, die mit dem Programm in Zusammenhang stehen oder bei diesem eingesetzt werden, verursacht wurden, (2) technische Ausfälle jeglicher Art, einschließlich u. a. Fehlfunktionen, Unterbrechungen oder Verbindungsabbrüche in Telefonleitungen oder Netzwerk-Hardware oder -Software, (3) unbefugtes menschliches Eingreifen in irgendeinem Teil des Teilnahmeprozesses oder Programms, (4) technische oder menschliche Fehler, die bei der Verwaltung des Programms oder der Bearbeitung von Bewerbungen auftreten können, (5) verspätete, verloren gegangene, unzustellbare, beschädigte oder gestohlene Post oder E-Mails oder (6) (die folgende Bestimmung gilt nicht für Bewerber im Vereinigten Königreich) Körperverletzung oder Schäden an Personen oder Eigentum, soweit nach geltendem Recht zulässig, die nicht durch Verschulden, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der freigestellten Parteien verursacht wurden. Wenn bestätigt wird, dass die Bewerbung eines Teilnehmers aus irgendeinem Grund irrtümlich gelöscht wurde, verloren gegangen ist oder anderweitig zerstört oder beschädigt wurde, ist die dem Teilnehmer zur Verfügung stehende Abhilfe, soweit vernünftigerweise praktikabel und nach geltendem Recht zulässig, auf eine weitere Teilnahme im Programm beschränkt, sofern möglich.

Nichts in diesen offiziellen Regeln soll Haftung oder Rechte ausschließen oder einschränken, die nach den im Wohnsitzland des Förderungsempfängers geltenden Gesetzen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, einschließlich der Haftung für Tod oder Körperverletzung, Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten oder verpflichtende gesetzliche Verbraucherrechte. In Rechtsordnungen, in denen Freistellungen oder Haftungsbeschränkungen eingeschränkt oder verboten sind, gilt dieser Abschnitt nur in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang.

9. VERÖFFENTLICHUNG

Förderungsempfänger müssen (über ihre Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten) eine gesonderte Veröffentlichungsgenehmigung/Einwilligungserklärung unterzeichnen, die die Einwilligung jedes Förderungsempfängers in die Nutzung des Namens, Abbilds, Fotos, der Stimme, der Meinungen und/oder des Heimatortes und Bundesstaates des Förderungsempfängers durch den Sponsor und seine Beauftragten für Programm- und Werbezwecke in sämtlichen Medien weltweit und ohne weitere Zahlung oder Gegenleistung vorsieht („Veröffentlichungsgenehmigung“).

10. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Der Sponsor behält sich das Recht vor, das Programm abzubrechen, auszusetzen und/oder zu ändern, soweit dies erforderlich ist, wenn Betrug, technische Ausfälle, menschliches Versagen oder sonstige Faktoren die Integrität oder die ordnungsgemäße Durchführung des Programms wesentlich beeinträchtigen, vorausgesetzt, dass jede derartige Maßnahme in gutem Glauben erfolgt, den Umständen angemessen ist und die Teilnehmer nicht wesentlich benachteiligt oder ihre Rechte aus diesen offiziellen Regeln nicht nachteilig beeinträchtigt, außer in dem Umfang, der vernünftigerweise erforderlich ist, um solche Umstände zu beheben und die Integrität oder die ordnungsgemäße Durchführung des Programms zu bewahren. Der Sponsor kann auch dann eine solche Maßnahme ergreifen, wenn ein Ereignis oder eine Ursache außerhalb der Kontrolle des Sponsors, das/die extern, unvorhersehbar und unvermeidbar ist (z. B. Ereignisse wie Naturkatastrophen, nationale Notstände, weitverbreitete Krankheiten, Kriegserklärungen, höhere Gewalt, Terrorismus), die Durchführung des Programms oder die Vergabe der Fördermittel unmöglich oder unpraktikabel macht. Der Sponsor behält sich das Recht vor, jede Person zu disqualifizieren, bei der er feststellt, dass sie den Teilnahmeprozess oder den Betrieb des Programms manipuliert oder gegen die offiziellen Regeln verstoßen oder sich unsportlich oder störend verhalten hat. Jeder Versuch einer Person, den rechtmäßigen Betrieb des Programms vorsätzlich zu untergraben, kann einen Verstoß gegen straf- und zivilrechtliche Bestimmungen darstellen, und falls ein solcher Versuch unternommen wird, behält sich der Sponsor das Recht vor, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer solchen Person im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang. Das Versäumnis des Sponsors, eine Bestimmung dieser offiziellen Regeln durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die betroffene Bestimmung dar.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Die Eltern(teile)/Erziehungsberechtigten der Bewerber stimmen, soweit nach geltendem Recht zulässig und ohne Einschränkung eines Rechts, das nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann, Folgendem zu:

DIE PROGRAMMPERSONEN HAFTEN NICHT FÜR BESTIMMTE ANSPRÜCHE, KLAGEN, VERLUSTE, VERBINDLICHKEITEN, KOSTEN UND AUSLAGEN (EINSCHLIESSLICH U. A. RECHTSANWALTSKOSTEN), VERLETZUNGEN, VERLUSTE ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART (GEMEINSAM „ANSPRÜCHE“), DIE SICH AUS DER TEILNAHME AM PROGRAMM ERGEBEN, ODER FÜR ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DER ANNAHME EINER GEWÄHRTEN FÖRDERUNG ODER DER TEILNAHME AN EINER FÖRDERUNGSBEZOGENEN AKTIVITÄT ERGEBEN, AUSSER SOWEIT DERARTIGE ANSPRÜCHE AUF GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN DER PROGRAMMPERSONEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, IST DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG EINE UMFASSENDE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, DIE FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIGE, FOLGE- ODER BESONDERE SCHÄDEN GILT, EINSCHLIESSLICH (OHNE EINSCHRÄNKUNG) VERLUST VON DATEN, EINNAHMEN ODER GEWINN, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON EIGENTUM UND VON DRITTEN GELTEND GEMACHTER ANSPRÜCHE. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ERKLÄREN SICH BEWERBER DAMIT EINVERSTANDEN, DASS PROGRAMMPERSONEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIE, OB GESETZLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND (EINSCHLIESSLICH U. A. DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK), DE JURE ODER DE FACTO, IN BEZUG AUF DAS PROGRAMM ODER DIE GEWÄHRTE FÖRDERUNG GEWÄHRT HABEN NOCH IN IRGENDEINER WEISE DAFÜR VERANTWORTLICH ODER HAFTBAR SIND. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ALLGEMEINHEIT DES VORSTEHENDEN GEWÄHREN DIE PROGRAMMPERSONEN, SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE SPONSOR-WEBSITE ODER EINE PROGRAMM-WEBSITE, UND DIE PROGRAMMPERSONEN HAFTEN NICHT FÜR DIE FOLGEN VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN IN DIESEM ZUSAMMENHANG. DIES BEEINTRÄCHTIGT NICHT IHRE GESETZLICHEN RECHTE, UND NICHTS IN DIESEN OFFIZIELLEN REGELN SOLL DIE HAFTUNG EINER PERSON FÜR KÖRPERVERLETZUNG ODER TOD, DIE DURCH IHRE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WURDEN, FÜR BETRUG, VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN ODER FÜR EINE ANDERE HAFTUNG, DIE KRAFT GESETZES NICHT EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN, AUSSCHLIESSEN ODER IN IRGENDEINER WEISE EINSCHRÄNKEN.

IN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EINGESCHRÄNKT ODER VERBOTEN SIND, GILT DIESE KLAUSEL NUR IN DEM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG UND BEWIRKT KEINE NICHT DURCHSETZBAREN VERPFLICHTUNGEN. DIE OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN GELTEN NICHT FÜR BEWERBER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH.

12. STREITIGKEITEN

12. STREITIGKEITEN: Soweit nicht durch geltendes Recht untersagt und unbeschadet etwaiger verpflichtender Rechte nach geltendem Recht stimmt jeder Bewerber zu, dass: (1) sämtliche Streitigkeiten, Ansprüche und Klagegründe, die sich aus diesem Programm oder einer gewährten Förderung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, individuell und ohne Rückgriff auf irgendeine Form von Sammelklage beigelegt werden und, soweit nicht durch verpflichtendes geltendes Recht untersagt, vor dem United States District Court for the District of Delaware oder dem zuständigen Gericht des US-Bundesstaates Delaware mit Sitz in Wilmington, Delaware, USA, vorzubringen sind, (2) sämtliche Ansprüche, Urteile und Zuerkennungen auf die tatsächlich entstandenen Auslagen beschränkt sind, einschließlich der mit einer Teilnahme an diesem Programm verbundenen Kosten, jedoch in keinem Fall Rechtsanwaltskosten, außer soweit anderweitig durch geltendes Recht vorgeschrieben, und (3) es einem Bewerber unter keinen Umständen gestattet ist, Zuerkennungen für indirekte, beiläufige und Folgeschäden sowie Strafschadenersatz und sonstige Schäden, mit Ausnahme tatsächlicher Auslagen, zu erlangen, und der Bewerber verzichtet hiermit auf alle Rechte, solche Schäden geltend zu machen, sowie auf sämtliche Rechte, Schadensersatz vervielfachen oder anderweitig erhöhen zu lassen, soweit eine solche Beschränkung oder ein solcher Verzicht nach geltendem Recht zulässig ist. Alle Angelegenheiten und Fragen in Bezug auf die Erstellung, Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzbarkeit dieser offiziellen Regeln oder die Rechte und Pflichten des Bewerbers und des Sponsors in Zusammenhang mit dem Programm unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware und sind nach diesen auszulegen, ohne Berücksichtigung von Rechtswahl- oder Kollisionsnormen (ob für den US-Bundesstaat Delaware oder eine andere Rechtsordnung), die dazu führen würden, dass die Gesetze einer anderen Rechtsordnung als der des US-Bundesstaates Delaware Anwendung finden. Dies gilt unbeschadet der Anwendung etwaiger verpflichtender Bestimmungen des geltenden Rechts im Wohnsitzland des Bewerbers, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.

Für Bewerber mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich gilt dieser Abschnitt nicht, und das Programm sowie diese offiziellen Regeln (einschließlich etwaiger nichtvertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihnen ergeben) unterliegen englischem Recht. Alle Streitigkeiten müssen den Gerichten von England und Wales vorgelegt werden. Bewerber in Schottland und Nordirland können zusätzlich Klage vor ihren Heimatgerichten erheben.

Für Bewerber mit Wohnsitz in der Europäischen Union oder in Serbien darf nichts in diesen offiziellen Regeln ihnen den Schutz entziehen, der ihnen durch Bestimmungen gewährt wird, von denen aufgrund des Rechts ihres Wohnsitzlandes nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, noch darf es sie daran hindern, einen Anspruch vor den Gerichten ihres gewöhnlichen Aufenthaltslandes geltend zu machen, soweit solche Rechte gelten.

13. DATENSCHUTZ

Die Luka Dončić Foundation wird als Verantwortlicher die personenbezogenen Daten (wie in der Datenschutzrichtlinie des Sponsors definiert) der Bewerber zur Verwaltung der Teilnahme am Stay in Play-Programm in Einklang mit den Datenschutzgesetzen, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer einschlägiger lokaler Rechtsvorschriften, verarbeiten. Sie können Ihre Rechte gemäß den Artikeln 15-22 der DSGVO ausüben, indem Sie uns unter stayinplay@lukadoncicfoundation.org kontaktieren. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Datenschutzrichtlinie des Sponsors (https://lukadoncicfoundation.org/privacy-policy).


14. LISTE DER FÖRDERUNGSEMPFÄNGER

Für eine Liste der Förderungsempfänger klicken Sie bitte HIER (https://lukadoncicfoundation.org). Die Liste wird nach Abschluss der Bestätigung der Förderungsempfänger veröffentlicht, sofern der Förderungsempfänger dem nicht aus rechtmäßigen Gründen widersprochen hat. Förderungsempfänger können der Offenlegung widersprechen oder beantragen, dass der Umfang der Offenlegung begrenzt wird, indem sie stayinplay@lukadoncicfoundation.org kontaktieren. Der Sponsor kann die Informationen dennoch gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde offenlegen, sofern er hierzu verpflichtet ist.